Situation einordnen
Vorhandenen Schutz, Ziel und finanzielle Größen festhalten.
A / Gesundheit & Pflege
Nach Ende der Lohnfortzahlung kann eine spürbare Einkommenslücke entstehen. Krankentagegeld wird passend zu Beschäftigungsstatus, Nettoeinkommen und vorhandenem Krankengeld vereinbart. Überversicherung ist dabei nicht zulässig.
01 / WARUM?
Nach Ende der Lohnfortzahlung kann eine spürbare Einkommenslücke entstehen. Krankentagegeld wird passend zu Beschäftigungsstatus, Nettoeinkommen und vorhandenem Krankengeld vereinbart. Überversicherung ist dabei nicht zulässig.
02 / TYPISCHE LEISTUNGEN
03 / GRENZEN
Die Aufzählungen sind allgemeine Beispiele. Verbindlich sind ausschließlich Antrag, Versicherungsschein und Bedingungen des ausgewählten Tarifs.
04 / ENTSCHEIDUNGSKRITERIEN
Der günstigste Tarif ist nur dann gut, wenn er das relevante Risiko in ausreichender Höhe und mit verständlichen Bedingungen abdeckt.
VERGLEICHSRECHNER / VORBEREITET
Der Rechner wird hier direkt auf der Seite eingebunden, sobald die Vergleichs- oder Gesellschafts-URL vorliegt. Der Bereich ist bereits responsiv und für eine sichere iFrame-Einbindung vorbereitet.
comparisonUrls.krankentagegeldURL später zentral eintragen05 / SO GEHT ES WEITER
Vorhandenen Schutz, Ziel und finanzielle Größen festhalten.
Tarife anhand der entscheidenden Bedingungen gegenüberstellen.
Direkt abschließen oder offene Punkte persönlich klären.
06 / HÄUFIGE FRAGEN
Das hängt davon ab, wie groß die finanzielle Belastung ohne Krankentagegeld wäre und welcher Schutz bereits besteht. Priorität haben existenzbedrohende Risiken. Eine persönliche Bedarfseinordnung verhindert sowohl Lücken als auch unnötige Doppelversicherungen.
Beiträge hängen unter anderem von Leistungsumfang, Selbstbeteiligung, persönlichen beziehungsweise objektbezogenen Risikomerkmalen und Anbieter ab. Ein seriöser Vergleich setzt deshalb zuerst den benötigten Schutz fest und vergleicht danach den Preis.
Der Beginn ergibt sich aus Antrag und Versicherungsschein. Je nach Produkt können Gesundheitsprüfung, Risikoprüfung, Wartezeit oder ein bestimmter Zahlungseingang relevant sein. Bereits eingetretene oder bekannte Ereignisse sind grundsätzlich nicht rückwirkend versicherbar.
Grundsätzlich kann ein Wechsel möglich sein. Kündigungsfrist, Gesundheits- oder Risikoprüfung, erworbene Rechte und lückenloser Anschluss müssen vorher geprüft werden. Einen Altvertrag sollte man erst beenden, wenn der neue Schutz verbindlich bestätigt ist.