Haftpflicht

Schnell ist es passiert... 

… beim Fußballspielen zerschießt Ihr Sohn ein Fenster oder Sie verschütten ein Glas Rotwein auf dem Teppich Ihrer Nachbarn…

 

Unfälle und Missgeschicke lassen sich weder voraussehen noch vermeiden. Egal, ob aus Leichtsinn,

Missgeschick oder Vergesslichkeit – für verursachte Schäden müssen Sie gerade stehen.

 

Oft wird das private Haft­pflichtrisiko unterschätzt, es reicht meistens eine kleine Unaufmerksamkeit – und schon ist ein folgenschweres Unglück passiert.

 

Stößt man beispielsweise als Fahrradfahrer mit einem anderen Radler zusammen und verletzt seinen Unfallgegner, ist man verpflichtet den Schaden zu übernehmen (inkl. Folgekosten wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld, …).Besonders häufig sind Schäden durch Kinder, denn Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht so gut abschätzen wie Erwachsene. Durch unbedachtes Spielen mit dem Feuerzeug kann beispielsweise das ganze Mietshaus niederbrennen, die Ge­bäude­ver­si­che­rung des Hauseigentümers nimmt die Eltern des zündelnden Kindes dann in Regress.

 

Wer in solchen Fällen nicht auf seiner Schadensersatzpflicht sitzen bleiben möchte, braucht eine Privathaftpflichtversicherung!

 

Die wichtigsten Eckdaten unserer Privathaftpflichtversicherung:

 

    Warum benötige ich eine Privathaftpflichtversicherung?

 

Nicht alle Fälle sind so harmlos wie das beim Fußballspielen zerschossene Fenster oder das umgestoßene Glas Rotwein. Der

entstandene Schaden kann so hoch sein, dass er Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet. Der Geschädigte hat ein gesetzliches Recht auf angemessenen finanziellen Schadenersatz (z.B. Kosten für Wiederherstellung oder Ersatz beschädigter Gegenstände, Folgekosten wie etwa Nutzungsausfall, Behandlungskosten und Verdienstausfall, Schmerzensgeld, bei bleibenden Gesundheitsschäden sogar lebenslange Rente). Als Verursacher haften Sie mit Ihrem kompletten Vermögen: mit Haus- und Grundbesitz, mit Ihrem Bankguthaben, mit Lohn und Gehalt, sogar auf eine spätere Erbschaft kann im Ernstfall zugegriffen werden. Die Privathaftpflichtfamilie schützt Sie und Ihre Familie vor diesen Folgen!

 

    Wer ist versichert?

 

Die Haft­pflichtversicherung schützt Sie, Ihren Ehepartner und Ihre Kinder. Wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann Ihr Lebenspartner in den Vertrag aufgenommen werden.

 

    Was passiert im Schadensfall?

 

Der Versicherer prüft zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Bei einem begründeten Anspruch zahlt

er den Schadensersatz, also die Wiedergutmachung in Geld. Einen unbegründeten Schadensersatzanspruch wehrt der Versicherer für Sie ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führt Ihr Haft­pflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten.

 

    Was ist nicht versichert?

 

Die Versicherer zahlt nicht für Schäden, die sich die in einem Vertrag gemeinsam Versicherten gegenseitig zufügen. Ebenso ausgeschlossen sind

absichtlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen und Bußgelder, reine Vertragsverpflichtungen wie die Rückzahlung von Darlehen oder Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen  (hierfür gibt es die KFZ-Haft­pflichtversicherung).

 

    Welchen Haft­pflichtschutz brauche ich?

 

Für die Fälle des täglichen Lebens reicht i.d.R. die normale Privathaftpflichtversicherung aus. Versichert sind Sie übrigens auch als Radfahrer, Skater und während der Ausübung typischer Freizeitsportarten.

Bestimmte Fälle müssen Sie jedoch gesondert ver­sichern: für Autos, Motorräder, Mofas o.ä. ist eine Kfz-Haft­pflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie ein Segel- oder Motorboot besitzen, brauchen Sie eine Sportboot-Haft­pflicht. Besitzer von Pferden, Hunden und anderen größeren Tieren schließen am besten eine besondere Tierhalter-Haft­pflichtversicherung ab.Als Besitzer eines Mehrfamilienhauses, Vermieter eines Einfamilienhauses oder Eigentümer eines unbebauten Grundstücks benötigen Sie eine gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haft­pflichtversicherung.  Bei kleineren Bauvorhaben bis zu einer veranschlagten Summe von in der Regel 50.000 Euro sind Schäden, die im Zusammenhang mit der Bautätigkeit entstehen, durch Ihre Privathaftpflicht abgedeckt. Für größere Bauten ist der Abschluss einer eigenen Bauherren-Haft­pflichtversicherung erforderlich.

 

Haben Sie noch weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

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